Die ZHAW bekennt sich in ihrer Open Access Policy dazu, alle ihre zu publizierenden Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit nach den Prinzipien von Open Access frei zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Einschränkungen bestehen. Neben einer genuinen Open Access Publikation haben die Mitarbeitenden der ZHAW die Möglichkeit, traditionell bei einem Verlag publizierte Inhalte im Rahmen einer Zweitveröffentlichung (self-archiving, Selbstarchivierung) in der ZHAW digitalcollection im Open Access verfügbar zu machen. Damit kann den Mandaten der ZHAW und vieler Forschungsförderer entsprochen werden. Für eine Zweitveröffentlichung sind die Rechte und Bedingungen vorgängig mit den Verlagen zu klären. Die nötigen Schritte für die Vorabklärungen sind in der Checkliste zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass diese Abklärungen aufwendig sein können und planen Sie hierfür genügend Zeit ein.

Rechteabklärung

Green Open Access (Zweitveröffentlichung)

Vor dem Hochladen von Volltexten in die ZHAW digitalcollection sind rechtliche Einschränkungen zu beachten.

Ein Grossteil der wissenschaftlichen Fachverlage (z.B. Elsevier, Springer, Wiley, Taylor & Francis) erlaubt vor allem für Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften die Zweitveröffentlichung im Sinne des Green Open Access auf einem institutionellen Repositorium wie der ZHAW digitalcollection. Die Verlage haben hierfür meist Policies entwickelt und stellen ein Informationsangebot auf ihren Webseiten bereit.

Es gibt bestimmte Einschränkungen zu beachten:

  • Eine Sperrfrist (Embargo) von mehreren Monaten muss häufig eingehalten werden, bevor das Dokument in der ZHAW digitalcollection frei verfügbar gemacht werden kann.
  • Zumeist darf nicht die final im Verlag publizierte Version des Werks (Version of Record, Publisher´s PDF, Published PDF) zugänglich gemacht werden. Möglich ist eine Zweitveröffentlichung der eingereichten Manuskriptversion (Preprint) oder der akzeptierten Manuskriptversion (Author accepted manuscript (AAM), Postprint) nach Änderungen im Anschluss an das Peer-Review.

Die Datenbanken SHERPA/RoMEO und Journal Database (JDB) geben Ihnen Auskunft über Verlagsbedingungen zur Zweitveröffentlichung. Disziplinspezifische Informationen bietet die Informationsplattform open-access.net.

Verbindlich sind die im Vertrag mit dem jeweiligen Verlag getroffenen Vereinbarungen. Prüfen Sie diesen bitte ebenfalls. Eine weitere Möglichkeit zur Rechtsklärung ist die direkte Anfrage beim Verlag. Dies gilt insbesondere bei Buchpublikationen, da es hier kein Verzeichnis über Standard-Bedingungen gibt. Weiterhin ist zu beachten, dass laut Urheberrechtsgesetz (URG, Artikel 7) vor Veröffentlichung das Einverständnis der Co-Autoren/-innen (Miturheber/-innen) vorliegen muss. Bitte holen Sie deren Zustimmung ein - insbesondere dann, wenn Sie nicht von einem stillschweigendem Einverständnis ausgehen können.

Gold Open Access und einfache Nutzungsrechte

Eine Zweitveröffentlichung ist immer möglich, wenn

  • die Originalpublikation schon Open Access unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurde (Gold Open Access oder Hybrid Open Access)
  • dem Verlag kein ausschliessliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde bzw. das Recht auf eine parallele Online-Veröffentlichung ausdrücklich vorbehalten wurde.

Die Publikation in Gold OA-Gefässen und die nicht ausschliessliche Rechteabtretung werden auch durch die Open Access Policy der ZHAW empfohlen. Sichern Sie sich zukünftig Ihr Zweitveröffentlichungsrecht, indem Sie dem Verlag lediglich einfache Nutzungsrechte für Ihre Publikation einräumen.

Nationallizenzen

Viele Journals der folgenden vier Verlage wurden durch die Schweizer Bibliotheken im Rahmen von Nationallizenzen lizenziert. Für Artikel in diesen Journals ist damit auch ein Zweitveröffentlichungsrecht verbunden.

Publikation des Volltexts in der ZHAW digitalcollection

Haben Sie alle rechtlichen Fragen für eine Publikation eines Volltexts in der ZHAW digitalcollection geklärt, können Sie mit der Erfassung beginnen. Nach der Beschreibung Ihrer Publikation haben Sie die Möglichkeit, die Nachnutzungsrechte zu definieren und die Datei hochzuladen.

Nachnutzungsrechte

Die Nachnutzungsrechte definieren Publizierende bei der Eingabe in die ZHAW digitalcollection mithilfe einer Lizenz. Die Lizenz legt fest, wie und ob die Publikation von Dritten weiterverwendet werden darf (kommerzielle Nutzung, Abänderung und Weiterverwendung etc.).

Bei Erstpublikationen empfiehlt die Hochschulbibliothek die Auswahl der Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0). Auf der Webseite www.creativecommons.ch finden Sie erläuternde Videos zum Thema. In der Präsentation Wie lizenziere ich OA-Publikationen? sind die wesentlichen Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Zweitveröffentlichungen sind originäre Verlagspublikationen, hier gelten die Nachnutzungsrechte des Verlags. Wählen Sie bei der Eingabe daher bitte immer die Lizenz «Lizenz gemäss Verlagsvertrag» aus. Wenn der Verlag explizit eine Zweitveröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz empfiehlt oder verlangt, kann diese ausgewählt werden.

Einfache Nutzungsrechte für die Hochschulbibliothek

Um eine Publikation auf ZHAW digitalcollection veröffentlichen zu können, benötigt die Hochschulbibliothek das Einverständnis des bzw. der Urheber/innen in Form von einfachen Nutzungsrechten. Die Einverständniserklärung regelt im Gegensatz zu der Nachnutzungslizenz nicht das Rechteverhältnis zwischen Urheber/innen und der Öffentlichkeit, sondern das Rechteverhältnis zwischen Urheber/innen und der Hochschulbibliothek. Mit Zustimmung zur Einverständniserklärung erlauben Publizierende der ZHAW Hochschulbibliothek die Publikation über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies beinhaltet keine weitere Rechteeinräumung für Dritte. Alle Rechte an der Publikation verbleiben beim Urheber/bei der Urheberin. Das Recht, die Publikation an anderer Stelle zu veröffentlichen wird durch diese Erklärung grundsätzlich nicht berührt.

Hinweise zur Datei

Bitte laden Sie die Volltexte in verbreiteten Dateiformaten hoch. Für textbasierte Dateien bietet sich PDF und DOC(X) an. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Datei keinen Kopierschutz, Kennwortschutz, Verbot der Seitenentnahme oder Ähnliches aufweist. Dateien werden vom Team Publikationsdienste geprüft. Standardmässig werden Publikationen von uns in PDF/A konvertiert, um eine langfristige Verfügbarkeit sicherzustellen.

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